Editorial Heft 2|11 »Medien des Rechts«


Dieses Heft, das Beiträge zum Schwerpunktthema Medien des Rechts versammelt, ist kein Heft wie jedes andere. Es ist unserer Kollegin Cornelia Vismann gewidmet, die am 28. August 2010 viel zu früh gestorben ist. Cornelia Vismann war von 2008 bis zu ihrem Tod Professorin für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an der Bauhaus-Universität Weimar. Sie hat dieser Professur ihr eigenes Profil verliehen, indem sie zum einen die Geschichte und Theorie des Rechts als eine Theorie und Geschichte von Kulturtechniken reformulierte, zum anderen aber auch die unhintergehbare rechtliche Relevanz – die Recht setzende Gewalt – von Kulturtechniken betonte und gezielt herausarbeitete. Dadurch hat sie der Sache und der Erforschung der Kulturtechniken eine unerhörte Dringlichkeit gegeben, eine Dringlichkeit, die ihr Verhältnis zur wissenschaftlichen Forschung und Lehre überhaupt widerspiegelt.

Dieses Vermächtnis gilt es in der Kulturtechnikforschung zu bewahren und fortzuführen. Daher möchte diese Ausgabe nicht nur die anhaltende Aktualität des Denkens von Cornelia Vismann unterstreichen, sondern auch Anschlüsse dokumentieren, die der zentralen Bedeutung der in den Kulturtechniken wirksamen, rechtsetzenden Gewalt Rechnung tragen. Besonders klar wird diese rechtsetzende Gewalt bei Kulturtechniken, die Einsetzungscharakter haben: Akten der Instituierung. Die Zurückführung solcher Akte der Instituierung auf Kulturtechniken hat Cornelia Vismann als Mittel angesehen, den Kulturtechniken selbst eine spezifische Definition zu geben. So hat sie einmal das Ziehen der heiligen Furche, mit der in mythischen Zeiten die Stadt Rom durch ihren Gründer Romulus errichtet wurde und die Markierung der Stadttore durch das Anheben und Tragen des Pfluges als kulturtechnischen Akt schlechthin beschrieben, in dem eine agrarische Technik, ein Schreibakt und ein Instituierungsakt zusammenfallen, von dem ausgehend Raum, Stadt, Gesetz, Ordnung und Eigentum entstehen. Mit dieser Deutung hat sie die Theorie der Kulturtechnik mit dem Werk Pierre Legendres, des großen französischen Historikers und Psychoanalytikers des Rechts, dessen Verständnis der Institution als ein vitam instituere für sie wegweisend war, verbunden. Das Recht steht in Verbindung mit dem Imperativ dieser römischen Formel, die Legendre übersetzt mit „das Leben möglich machen“. Juridische Terme sind verbunden mit der Reproduktion der Menschheit als einer sprechenden Art, mit der Reproduktion einer symbolischen Ordnung. Als Wesen, die die Welt des Symbolischen behausen, als parlêtres, sind die Menschen mit dem Recht verbunden.

Doch während dieser Gedanke Legendre dazu führte, die Institutionen der abendländischen Reiche, des Staates und der modernen Wirtschaft als ödipale Strukturen zu lesen, die von der Möglichkeit, im Namen einer höchsten Referenz zu sprechen, organisiert sind, führte das Insistieren auf der Unhintergehbarkeit kulturtechnischer Praktiken der Macht Cornelia Vismann dazu, das Text-Monument eines ödipalen Rechtssystems zu dekonstruieren. Diese Doppelbewegung ist vielleicht besonders charakteristisch für ihr Denken: Zum einen Kulturtechniken so primordial wie möglich, das heißt Ursprünge setzend, zu denken, zum anderen in der Theorie und Geschichte der Kulturtechniken das Mittel zu finden, Ursprungsdenken zu dekonstruieren, Ursprünge zu disseminieren in konkrete mediale Akte. Mediale Akte wie es zum Beispiel Akten sind, deren Bewegung und Transformation durch die Anfangssetzung des römischen Rechts hindurchgehen und ihr zugrundeliegen, als vom Recht uneinholbare Medienakte.

Diese Denkbewegung liegt auch Cornelia Vismanns Vortrag aus dem Jahre 2006 zugrunde, den wir in diesem Heft abdrucken. Die ontologische Frage nach der Macht beantwortet sie mit dem Rückgang auf die historischen Akte des Instituierens, in denen sich die Macht einen Anfang gibt, und auf das, was als arché dem Instituieren vorausgeht und von der kulturtechnischen Setzung des Rechts ergriffen wird. Dieser historische Anfang heißt, einmal mehr, Rom. Auch hier greift sie den Legendreschen Gedanken auf, dass seit Rom das Sprechen der Subjekte rechtsförmig ist, weil alles, was im Symbolischen auftauchen kann, also sagbar ist, instituiert ist.

Recht, das war Cornelia Vismanns Überzeugung, besteht nicht nur aus Normen und deren Vollzug. Mit Thomas Vesting, dem Autor eines zweibändigen Werks über Die Medien des Rechts, teilte sie die Auffassung, dass „Recht als Medienkonstellation begriffen werden und analysiert werden muss“ (Vesting). Aber während Vesting aus der Einsicht in die „fundamentale Abhängigkeit rechtlicher Regeln und Werte“ von einer „an Medien gebundenen Rechtskultur“ die Konsequenz zieht, Rechtstheorie in einer traditionellen Sprach- und Schriftontologie zu begründen, sprach Vismann nicht von Schrift oder Sprache an sich, sondern von ihren operativen Realisierungen, von Akten, Protokollen, Mikrophonen, Kopfhörern oder Filmvorführungen im Gerichtssaal. Das macht einen Unterschied. Den Medien des Rechts und den kulturtechnischen Anfängen und Setzungen des Rechts kommt man nicht mit essentialistisch-normativen Bestimmungen bei, was Schrift als solche, Sprache als solche, das Bild, der Film als solche sind, sondern nur durch die geduldige und gelehrsame Erforschung der manchmal unscheinbaren Praktiken und Dinge, die das Recht einrichten. Nicht um medientheoretisches Handbuchwissen geht es, sondern um die Beschreibung von Dispositiven des Rechts. Das leistet keine Lektüre von Schrift- und Sprachphilosophien, sondern nur die Analyse konkreter empirischer, historisch kontingenter Schrift- und Sprachmedien. Das Recht geht aus Verhandlungen hervor, aus Akten, Sprechakten, Schreibakten, Transmissionsakten, Übersetzungsakten, Protokollakten. Der Unterschied zwischen Übertragungsmedien und Speichermedien wurde dabei für Cornelia Vismann seit ihrem bahnbrechenden Buch Akten. Medientechnik und Recht von 2000 zur zentralen Methode, um die Veränderung und Ausdifferenzierung von Dispositiven des Rechts zu beschreiben. Das betrifft in Rom zum Beispiel die medientechnisch induzierte Verschiebung des Begriffs acta vom Befehl zum Protokoll. Akten bezeichnen nun weniger Handlungen als autoritative Schriftstücke, weniger Nachrichten als Nachweise. Das betrifft aber auch die Kodifizierung des Rechts unter Justinian, die einen Medienwechsel vom cursus publicus, der kaiserlichen Post, und anderen real versendeten Anordnungen, zum Codex, dem Buch, impliziert. Die Unterscheidung beziehungsweise Fusion von Speichermedien und Übertragungsmedien bleibt indes auch noch für das 20. Jahrhundert relevant, wenn mit der Videotechnik Unterschiede zwischen dem Speichermedium Film und dem Übertragungsmedium Fernsehen eingeebnet werden, die Folgen für die Rechtsprechung haben.

Über Rom hinaus bis hin zu Fernseh- und Überwachungskamerabildern ist Cornelia Vismann in ihrem postum erschienenen Buch über die Medien der Rechtsprechung gegangen. Dieses Buch ist der Versuch, das, was das Recht ist und was das Recht wird, historisch als Resultat eines Streits zu begreifen. Es ist der nicht reduzierbare Streit oder Konflikt zwischen zwei Medienkonstellationen: derjenigen des Theaters, die Cornelia Vismann aus dem anordnenden Richten des Dings zur Sache im germanischen Recht hervorgehen sieht, wo das Recht allererst das Fügen des Realen ins Symbolische bedeutet (und nichts mit dem Urteil zu tun hat), und derjenigen des aus dem Wettkampf, dem Agon in der griechischen Tragödie, hervorgehenden Tribunals, wo Rechtsprechen Suchen nach der Entscheidung heißt. Im modernen Medienzeitalter, unter dem Gesetz einer apriorischen Konkurrenz zwischen Gericht und Fernsehen, weicht das Ritual der gerichtlichen Wahrheitsfindung zwangsläufig der Logik des Duells und des Tribunals. Was Sache ist, ist im 21. Jahrhundert nicht mehr Sache des Gerichts und seiner theatralen Ordnung, sondern vorab durch das Videotape oder die Computerfestplatte entschieden, die außerhalb des Gerichtschauplatzes schon darüber befunden haben, was urteilsrelevant ist.

Michel Foucault hat mehrfach darauf verwiesen, dass seine Mikrophysik der Macht ein anderes Denken der Macht beabsichtige als der Rechtsdiskurs, der Macht in Begriffen des Gesetzes, der Institution und des Verbots denkt, wohingegen nach Foucault Macht in Techniken und Praktiken und Diskursformationen besteht, die produktiv sind, die Sprechen machen, die Wahrheit machen, die Leben machen und so weiter. Mit Legendre hatte Foucault salopp gesagt nichts am Hut. Von Dispositiven des Rechts hat Foucault nicht gesprochen. Erst Cornelia Vismann hat uns diese Möglichkeit gegeben: das Recht anders zu denken, nicht als Norm, Geltung oder Verbot, sondern als Kulturtechnik, als fundiert und eingerichtet in medialen Akten, die das Recht an seinen Rändern umspielen. Niemand konnte diese Brücke zwischen Psychoanalyse und Diskursanalyse, zwischen dem Text und den Dingen, dem Gesetz und den Akten, diese so dringend notwendige Brücke für ein Denken, das sich sowohl einem belanglosen Positivismus als auch einem bedeutungsschwangeren Transzendentalismus widersetzen will, so klar, so elegant und so leidenschaftlich artikulieren wie die Juristin, Rechtshistorikerin und Kulturwissenschaftlerin Cornelia Vismann. Ihre Stimme hört nicht auf zu fehlen.

Weimar, Juli 2011
Die Herausgeber

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